- Prüfung von Werbesujets und Marketingaktivitäten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Ansprüchen
- Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen unlautere Mitbewerber
Die Rechtsberatung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs beginnt bei der Vermeidung von Handlungen, die als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden könnten. Wir prüfen daher Ihre Werbung im Hinblick auf mögliche irreführende Aussagen ebenso wie etwa die Frage, ob Sie einen Mitarbeiter, der derzeit noch bei einem Mitbewerber beschäftig ist, bei sich gefahrlos einstellen können.
Sollten Sie mit einem Abmahnschreiben oder bereits einer Klage von Mitbewerbern oder zB einer Verbraucherschutzorganisation konfrontiert werden, werden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie zur Lösung dieser Situation erarbeiten und soweit notwendig Ihre Interessen auch vor Gericht mit vollem Einsatz vertreten.
Sollte hingegen einer Ihrer Mitbewerber unlauter im Wettbewerb agieren, gehen wir für Sie – nach entsprechender Prüfung der Erfolgsaussichten – gegen einen solchen Mitbewerber außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich vor.
Neben praktischer Expertise hat Boris Steinmair auch den im LexisNexis – Verlag 2014 erschienen UWG Praxiskommentar mitverfasst.